Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
mediaplan Digitale Medien GmbH.
Stand: Oktober 2022
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren ,,AGB“ genannt) gelten
für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der mediaplan Digitale Medien GmbH.
(nachfolgend „mediaplan“ genannt) und ihren Kunden in der jeweiligen zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende oder von
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
wurden.
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn,
dass im Angebot ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns – soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – 10 Kalendertage gebunden.
2.2 Das vorläufige Angebot ist evtl. nicht auf den individuellen Bedarf
abgestimmt und erfordert eine genaue Überprüfung hinsichtlich der technischen
Realisierbarkeit. Änderungen aufgrund der Anforderungen und Verfügbarkeit
einzelner Komponenten sind somit vorbehalten.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir
diese schriftlich bestätigen.
Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Alle Rechnungen werden vom Auftraggeber nach der auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsbedingungen gezahlt. Ohne Angabe spezifischer Bedingungen
sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu
zahlen.
3.3 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind.
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
4.1 Der Auftraggeber wird der mediaplan alle für eine ordnungsgemäße
Ausführung des Vertrags nützlichen und notwendigen Daten oder Auskünfte
erteilen und hierbei in jeder Hinsicht mitwirken.
4.2 Wenn die für die Ausführung des Vertrags notwendigen Informationen der
mediaplan nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung
stehen, oder wenn der Auftraggeber auf andere Weise seine Verpflichtungen nicht
erfüllt, hat die mediaplan auf jeden Fall das Recht, die Ausführung des
Vertrags aufzuschieben. Sie hat außerdem das Recht, die dadurch entstandenen
Kosten nach ihren üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
4.3 Bei einer Stornierung des Vertrages unter zehn Werktagen vor Termin
wird die Hälfte des Tagessatzes berechnet.
Leistungserbringung und Termine, Gefahrübergang
5.1 Die von uns genannten Fristen und Termin sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Alle Leistungserbringungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Versorgung durch den Zulieferer. Außerdem erfolgen sie nicht vor
Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet
unserer Rechte bei Verzug des Auftraggebers um die Zeit, die der Auftraggeber
in Verzug ist. In sich abgeschlossene Teilleistungen sind zulässig.
5.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen (Unfall, Verkehrsstau, Flugverzögerungen etc.), die uns die
Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die mediaplan, die
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Unter Höherer Gewalt sind dabei alle unvorhersehbaren, nicht
beeinflussbarer und unvermeidbarer Umstände zu verstehen.
5.4 Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Waren, die Gegenstand des
Vertrags bilden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die
Ware in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Auftraggebers oder eines vom
Auftraggeber eingesetzten Erfüllungsgehilfen gebracht worden ist.
Haftung / Gewährleistung
6.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt
jedoch nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen
der Übernahme von Garantien. Ein eventuell entstehender Anspruch hieraus ist
nicht abtretbar. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.2 Die mediaplan haftet nicht für Datenverluste. Der Auftraggeber muss
entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen.
6.3 Die gesamte Haftung der mediaplan wegen schuldhafter Nichterfüllung des
Vertrags beschränkt sich hinsichtlich des Ersatzes des direkten Schadens auf
höchstens die Hälfte des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne
Mehrwertsteuer). Wenn der Vertrag im Wesentlichen ein Dauervertrag mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr ist, wird als der vereinbarte Preis die Hälfte
des Gesamtbetrags der Vergütung für ein Jahr (ohne Mehrwertsteuer) angesetzt.
Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
a. die angemessenen Kosten, die der Auftraggeber aufwenden müsste, um die
Leistung dem Vertrag entsprechen zu lassen. Dieser Schaden wird aber nicht
ersetzt, wenn der Auftraggeber den Vertrag aufgelöst hat;
b. die vom Auftraggeber aufgewendeten Kosten für eine notwendige längere
Unterhaltung seines alten Systems oder seiner alten Systeme und damit
zusammenhängende Maßnahmen, abzüglich etwaiger durch eine verzögerte Lieferung
entstandener Einsparungen;
c. angemessene zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens
aufgewendete Kosten, soweit die Feststellung sich auf direkten Schaden im Sinne
dieser Bedingungen bezieht;
d. angemessene zur Verhinderung oder Verminderung des Schadens aufgewendete
Kosten, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Aufwendungen zur
Verminderung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
6.4 Die Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden des Bestellers,
einschließlich entgangenen Gewinnen, nutzlosen Aufwendungen oder sonstigen
Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.
6.5 Die in Punkt 6.3 genannten Höchstbeträge werden hinfällig, wenn und
sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der mediaplan
verursacht wurde.
6.6 Die Beschaffenheit des von uns zu liefernden Produkts wird durch den
Inhalt unserer schriftlichen Angebotsunterlagen abschließend beschrieben.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die sich aus dem Angebot
ergebende Verwendung als alleiniger Vertragsinhalt.
6.7 Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser
seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.8 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter
Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Auftraggeber.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der
Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7.2 Rechte werden dem Auftraggeber stets unter der Bedingung eingeräumt
oder auf ihn übertragen, dass der Auftraggeber die dazu vereinbarten
Vergütungen rechtzeitig und vollständig zahlt.
Geheimhaltung, Schutz- und Urheberrechte
8.1 Sowohl wir als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, Informationen
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu
behandeln. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags
von uns gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen, Berechnungen und Testeinstellungen nur für seine eigenen Zwecke
verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
8.2 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Geheimhaltung und zum
Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch dessen Verpflichtung ein, durch
geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung und
der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt werden.
8.3 Alle Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums an der gesamten
auf Grund des Vertrags entwickelten oder zur Verfügung gestellten
Programmausstattung, Apparatur oder an sonstigen Materialen, wie Analysen,
Entwürfe, Dokumente, Berichte, Angebote, sowie vorbereitendes Material davon,
bleiben ausschließlich bei der mediaplan oder deren Lizenzgebern. Der
Auftraggeber erhält ausschließlich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die ihm
auf Grund dieser Bedingungen oder auf andere Weise ausdrücklich zuerkannt
werden. Der Auftraggeber wird im Übrigen die Programmausstattung oder andere
Materialien nicht vervielfältigen oder davon Kopien machen.
8.4 Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass die zur Verfügung gestellte
Programmausstattung, Apparatur und sonstiges Material vertrauliche
Informationen und Betriebsgeheimnisse der mediaplan oder deren Lizenzgeber
enthalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unbeschadet der Bestimmung in
Punkt 8.1, diese Programmausstattung, Apparatur und Material geheim zu halten,
Dritten nicht bekannt zu machen oder zur Benutzung zu überlassen und nur zum
Zweck zu benutzen, zu dem ihm diese zur Verfügung gestellt wurden. Als
Dritte(r) werden auch alle Personen betrachtet, die in der Organisation des Auftraggebers
tätig sind und die nicht notwendigerweise die Programmausstattung, Apparatur
und/oder sonstiges Material nutzen.
8.5 Es ist der mediaplan gestattet, technische Vorkehrungen zum Schutz der
Programmausstattung zu treffen. Wenn die mediaplan mittels technischer
Schutzmaßnahmen die Programmausstattung gesichert hat, ist es dem Auftraggeber
nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen.
8.6 Außer im Falle, dass die mediaplan dem Auftraggeber eine Ersatzkopie
der Programmausstattung zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber das Recht
höchstens eine Ersatzkopie der Programmausstattung zu machen, worunter
ebenfalls das Anlegen einer Ersatzkopie zu verstehen ist. Unter Ersatzkopie
wird in diesen Allgemeinen Bedingungen verstanden: ein materieller Gegenstand,
auf dem die Programmausstattung festgelegt worden ist, ausschließlich zum
Ersatz der ursprünglichen Ausfertigung der Programmausstattung im Falle
unfreiwilligen Besitzverlustes oder einer unverschuldeten Beschädigung. Die
Ersatzkopie soll eine identische Kopie sein und immer mit den gleichen
Aufschriften und Bezeichnungen gemäß der ursprünglichen Ausfertigung versehen
sein.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine
Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Klausel beabsichtigten
Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht. Das gilt auch für eventuell
ergänzungsbedürftige Lücken.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch soweit sie
die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
betreffen, ist Bochum. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ergänzende „Allgemeine Geschäftsbedingungen über
Projektleistungen der mediaplan“
Stand: Oktober 2022
Auftragsumfang
Maßgebliche Grundlage für die Art und den Umfang der von der mediaplan
Digitale Medien GmbH – nachfolgend mediaplan genannt zu erbringenden Leistungen
und für das vom Auftraggeber an die mediaplan zu entrichtende Entgelt bildet
der zwischen dem Auftraggeber und mediaplan geschlossene Vertrag. Grundsätzlich
werden alle Projektleistungen der mediaplan auf Basis eines
Dienstleistungsvertrages erbracht. Davon abweichend können in Ausnahmefällen
zwischen den Parteien auch Werkverträge abgeschlossen werden. Werkverträge
bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Der Auftraggeber kann die mediaplan über die im Angebot dargestellten
Leistungen hinaus Vorschläge zu weiteren, in diesem Angebot noch nicht
erfassten Aufgabenstellungen unterbreiten. Kommt es in diesem Zusammenhang zu
einer Erweiterung des Leistungsumfanges, ist dieser schriftlich zu fixieren. Der
mediaplan steht es frei, diesen Vorschlägen zu entsprechen, sie abzulehnen oder
ein eigenständiges Angebot im Rahmen eines gesonderten Auftrages zu
unterbreiten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mediaplan vollständig über sein
Projekt zu informieren. Bei der Kalkulation der Leistungen geht die mediaplan
von der Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen
aus. Sollten diese Informationen nicht zutreffen oder unvollständig sein und
dadurch mehr Aufwendungen notwendig werden, wird das Angebot grundsätzlich
unverbindlich und von der mediaplan entsprechend neu kalkuliert bzw. sind die
bereits zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Preise dem erhöhten Aufwand
angemessen anzupassen, falls sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der
Informationen des Auftragsgebers erst im Rahmen der Auftrags- bzw.
Projektrealisierung ergibt.
Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
Der Auftraggeber wird mediaplan im Rahmen der Ausführung der zu
erbringenden Leistungen jede notwendige Unterstützung und Mitwirkung ( wie z.B.
Informationen, Sachmittel, Rechenzeiten, Testdaten, Arbeitsplätze usw. )
unentgeltlich gewähren.
Die mediaplan setzt für eine erfolgreiche Projektrealisierung voraus, dass
der Auftraggeber im Bereich seiner Betriebsphäre alle Voraussetzungen für die
Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter von der mediaplan im IT- Umfeld schafft, die
zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere sind
die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen.
Die mediaplan setzt weiter voraus, dass die zur Durchführung notwendigen
Arbeits- und Kommunikationsmittel, einschließlich eines geeigneten
Arbeitsplatzes, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, nach Beendigung des
Projektes fachlich qualifiziertes Personal zur weiteren Betreuung der
installierten Systeme zur Verfügung zu stellen, um die allgemeine Betreuung und
Wartung des Systems übernehmen zu können.
Projektbesprechungen
Die in Projektbesprechungen festgelegten Änderungen und Beschlüsse werden der
mediaplan schriftlich sowie zeitnah zur Verfügung gestellt. Sollten Fehler oder
Missverständnisse daraus erkenntlich sein bzw. wichtige Detailabsprachen darin
fehlen, ist der jeweilige Vertragspartner umgehend darüber in Kenntnis zu
setzten.
Termine
Die Einhaltung der Termine durch die mediaplan setzt voraus, dass der
Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten selbständig, qualifiziert und
termingerecht gemäß dem vereinbarten Terminplan nachkommt und insbesondre die
von der mediaplan erbetenen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und
Freigaben erteilt.
Werden diese Pflichten nicht erfüllt oder verzögert sich die Durchführung
der Arbeiten durch die Außerachtlassung der Mitwirkungspflichten des
Auftragsgebers oder durch sonstige Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so verlängert sich der Zeitplan entsprechend und die Fristen werden
angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung verlängert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Terminverschiebungen
rechtzeitig mitzuteilen, damit die mediaplan aufgrund dieser Informationen
disponieren kann. Ungeplante Wartezeiten gelten als Arbeitszeiten, es sei denn,
die mediaplan hatte den Eintritt der ungeplanten Wartezeit zu vertreten.
Die mediaplan informiert den Auftraggeber darüber, wenn Arbeiten nicht
durchgeführt werden können aus Gründen, für die die mediaplan nicht
verantwortlich ist oder wenn andere termingefährdende Situationen bei der
Abwicklung des Auftrages auftreten. Die Information erfolgt an den für das
Projekt zuständigen Projektleiter oder den Ansprechpartner.
Um alle Termine fristgerecht einhalten zu können, sind vor Beginn der
Arbeiten alle dafür notwendigen Voraussetzungen durch den Auftraggeber zu
schaffen.
Leistungserbringung, Abnahme bei
Werkvertragsleistungen und Rechnungslegung
Die Projektleistungen werden in einem Tätigkeitsbericht vom
mediaplan Mitarbeiter erfasst und der Rechnung angehängt. Mit Begleichung der Rechnung
bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistungen im angegebenen Umfang erbracht
wurden. Reisekosten und Spesen werden neben den erbrachten Arbeitszeiten
gesondert abgerechnet.
Sofern über einen Werkvertrag eine Abnahme der von der mediaplan erbrachten
Leistungen vereinbart wurde, wird durch die mediaplan ein Übergabeprotokoll
erstellt. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle
Leistungen im Rahmen des Auftrages erbracht und übergeben wurden und der
Auftrag abgeschlossen ist. Das unterzeichnete Übergabeprotokoll berechtigt die mediaplan
zur Rechnungslegung.
Sind zwischen der mediaplan und dem Auftraggeber Teilleistungen vereinbart,
gilt der vorherige Absatz für diese Teilleistungen entsprechend.
Bewirkt die mediaplan nach Übergabe des Projektes Leistungen an den
Auftraggeber, werden diese gesondert und auf der Grundlage der jeweiligen
aktuellen Preisliste von der mediaplan in Rechnung gestellt, es sei denn, der
Auftraggeber hat mit mediaplan diesbezüglich einen gesonderten Vertrag ( z. B.
in Form eines Wartung- und / oder Hotlinevertrags ) geschlossen.
Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne von höherer Gewalt (wie
Wetterunbilden, Kriegen, militärischen Aktionen, Streik, Aussperrung usw.)
treten die zeitlichen Verpflichtungen, die sich die mediaplan auferlegt hat,
für deren Dauer außer Kraft.
Haftung
Die mediaplan übernimmt keine Haftung für die vom Hersteller zugesicherten
Funktionalitäten in den Produkten und ist für verdeckte Mängel in der
eingesetzten Software nicht verantwortlich; ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht und unter Ausschluss einer eigenen Haftung wird die mediaplan
aber ständig bemüht sein, sich an deren Fehlerbehebung aktiv zu beteiligen. Der
Ersatz von reinen Vermögensschäden- z. B. entgangener Gewinn,
Produktionsausfall gleich aus welchem Rechtsgrund- ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die mediaplan nur im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Die mediaplan setzt als unbedingt erforderlich voraus, dass beim
Auftraggeber eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt.
Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung
obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, die mediaplan hätte sich
hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet.
Die mediaplan haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit
einer durch den Auftraggeber vorgenommenen oder sonst wie veranlassten Änderung
der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem
Auftraggeber nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer
Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
Stellt sich heraus, dass die mediaplan Leistungen zur Fehlerbeseitigung
vorgenommen hat, für die die mediaplan tatsächlich nicht
gewährleistungspflichtig gewesen ist, hat der Auftraggeber mediaplan den
Aufwand auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen
Preisliste gegen Rechnungsstellung zu entgelten.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung
aller ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich werdenden Kenntnisse und
Informationen aus dem Bereich des jeweiligen anderen Vertragspartners.
Abwerbungsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, Angestellte der mediaplan
und sonstige mit der mediaplan vertraglich gebundene Personen, die im Rahmen
dieses Vertrages zwischen den Parteien mit einer Leistungserbringung für den
Auftraggeber befasst sind, für das eigene Unternehmen oder Dritte abzuwerben
bzw. Abwerbeaktivitäten zu unterstützen.
Zeitlich gilt diese Unterlassungsverpflichtung für die gesamte Laufzeit des
zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrages und weitere sechs
Monate ab dessen Beendigung.
Abwerbung im vorgenannten Sinn ist jedes mittelbare oder unmittelbare
Einwirken auf einen Angestellten der mediaplan oder sonstige mit der mediaplan
vertraglich gebundene Personen mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen
Arbeitsverhältnisses oder des Eingehens eines Dienstvertrages mit dem
Auftraggeber oder Dritten zu veranlassen.
Eigentum und Urheberrecht
Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts, einschließlich der
Vergütung von Zusatzleistungen über das ursprüngliche Auftragsvolumen hinaus,
gehen die erstellten Konzepte, Skripte und Unterlagen in das Eigentum des
Auftragsgebers hinüber.
Vertragsänderungen
Alle Änderungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen
Projektvereinbarung, bedürfen der Schriftform, wobei als Schriftform auch ein
Bestätigungsschreiben der mediaplan genügt, dem der Auftraggeber nicht
unverzüglich widersprochen hat.
Angebotsbindung
An das Vertragsangebot hält sich die mediaplan 4 Wochen gebunden. Es gilt
das Datum des Angebotes zur Berechnung der Bindungsfrist.
Die Angebotsbindung entfällt, falls der Angebotsinhalt auf unzureichenden
Informationen des Auftragsgebers beruht. Alle Leistungen im Rahmen eines
Angebotes verstehen sich als Dienstleistung im Sinne eines
Dienstleistungsvertrages.
Ergänzende „Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Schulungen, Seminare und Firmentrainings der mediaplan “
Stand: Oktober 2022
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schulungen,
Seminare, Workshops und sonstigen Leistungen, die von der mediaplan angeboten
und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine
Anwendung, auch wenn diesen durch die mediaplan nicht widersprochen wird. Die
Seminarangebote der mediaplan richten sich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13
BGB.
Anmeldung / Vertragsabschluss bei Seminaren
Alle Seminaranmeldungen müssen per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die
Teilnehmerzahlen im Interesse eines erfolgreichen Seminars begrenzt sind. Ein
für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Seminarteilnahme kommt nach
schriftlicher Bestätigung per Post, per Fax oder per E-Mail durch die mediaplan
zustande. Der Anmelder ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner
Anmeldung bei der mediaplan gebunden. Erhält der Anmelder bis dahin keine
Bestätigung durch die mediaplan per Post / Fax / E-Mail, so entfällt die
Bindung des Kunden an seine Anmeldung. Die Bestätigung durch die mediaplan
steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird.
Umbuchungen / Stornierungen
1. Umbuchungen sind kostenfrei, sofern sie mehr als 3 Werktage vor
Seminarbeginn erfolgen. Andernfalls berechnen wir eine Administrationspauschale
von 10% der Seminargebühr. Dem Kunden bleibt die Erbringung des Nachweises
vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer
Höhe entstanden sind. Die mediaplan behält sich die Geltendmachung höherer
Kosten ausdrücklich vor.
2. Stornierungen müssen schriftlich, bis spätestens 14 Tage vor
Seminarbeginn erfolgen. Andernfalls berechnen wir eine Administrationspauschale
von 50% der Seminargebühr. Dem Kunden bleibt die Erbringung des Nachweises
vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer
Höhe entstanden sind. Die mediaplan behält sich die Geltendmachung höherer
Kosten ausdrücklich vor.
3. Firmentrainings können bis spätestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn durch
den Kunden kostenfrei storniert werden; alternativ kann der Kunde eine
Terminverschiebung beantragen. Bei Stornierungsanträgen, die nach diesem
Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 1 Woche vor Trainingsbeginn bei der mediaplan
eingehen, wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten
Trainingsvergütung in Rechnung gestellt. Später eingehende Stornierungswünsche
können leider nicht berücksichtigt werden. Auch bei vollständiger oder
teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des
aktuellen Seminarprogramms bzw. der in den Seminarunterlagen ausgewiesene
Seminarpreis. Für Firmentrainings gelten die individuell vereinbarten Preise.
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn. Der Rechnungsbetrag wird mit
Rechnungsstellung sofort rein netto Kasse ohne Abzug fällig. Lieferungen von
Ware werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von der
mediaplan berechnet. Hinzu kommen etwaige Versand- oder Verpackungskosten.
Leistungen
1. Offene Schulungen, Seminare, Workshops: In den Preisen sind folgende
Leistungen enthalten: Bereitstellung der erforderliche Hardware, Software und
Schulungsräume für die Dauer des Seminars. Vermittlung der Trainingsinhalte
gemäß Seminarbeschreibung, Pausengetränke, sowie Mittagsverpflegung (bei
ganztägigen Veranstaltungen); persönliches Teilnahmezertifikat. Alle sonstigen
Kosten, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den
Seminargebühren nicht enthalten.
2. Firmenseminare Die Firmentrainings und sonstige individuelle Seminare
richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der
mediaplan und dem Kunden.
Haftung
Die mediaplan übernimmt für Schäden, die durch Ihre gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es
handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall eines Seminars
durch Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl sowie durch von der
mediaplan nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt,
besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Die mediaplan kann
in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie
Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die mediaplan in diesen
Fällen einen Ersatztermin ansetzen. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin
zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der
Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns
vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der
Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der mediaplan oder
der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder
andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung,
insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet,
vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die
während der Schulung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder
teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die
Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns
Schadenersatzforderungen vor.
Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des
Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten
für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des
Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die
für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit einem Auftrag an die mediaplan ist der Sitz der mediaplan
in Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit
möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.